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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 46/20 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.04.2020 - L 13 AS 46/20 B ER (https://dejure.org/2020,75805)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. April 2020 - L 13 AS 46/20 B ER (https://dejure.org/2020,75805)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 24.02.2020 - S 49 AS 23/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 46/20 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 46/20
Bezug genommen ist damit auf die besondere Bedarfssituation Alleinerziehender, die dadurch geprägt ist, dass bei diesem Personenkreis - in gleicher Weise wie bei den weiteren von § 21 SGB II erfassten Leistungsberechtigten (werdende Mütter, erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte) - besondere Lebensumstände vorliegen, bei denen typischerweise ein zusätzlicher Bedarf zu bejahen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R - juris, m.w.N.). - LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - L 4 AS 479/14
Voraussetzungen eines Mehrbedarfs für Alleinerziehung des Kindes
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 46/20
Maßgeblich ist hierbei nicht allein der zeitliche Umfang der Mitwirkung, denn auch zusammenlebende Elternteile stehen für die Aufgabe der Pflege und Erziehung nicht ständig, sondern ggf. aufgrund einer Erwerbstätigkeit nur im eingeschränkten Umfang zur Verfügung (vgl. auch Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - L 4 AS 479/14 B ER - juris).